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Teichtmeister Urteil

Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Kinderpornografie verurteilt

Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Ex-Burgschauspieler

Gericht sieht Besitz und Herstellung von Missbrauchsmaterial als erwiesen an

Am Dienstag wurde der ehemalige Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister am Wiener Straflandesgericht schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte den 43-Jährigen zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Euro wegen des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischem Material.

Teichtmeister bekannte sich während des Prozesses schuldig und zeigte Reue für seine Taten. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe plädierte. Das Gericht folgte letztendlich dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Bewährungsstrafe.

Das Urteil ist laut Gerichtssprecher nicht rechtskräftig. Teichtmeister kann binnen sieben Tagen Berufung einlegen.

Die Verurteilung von Teichtmeister hat in Österreich und darüber hinaus für Aufsehen gesorgt. Der Schauspieler war einst einer der bekanntesten und beliebtesten Darsteller des Landes. Durch seine Taten hat er seinem Ruf und seiner Karriere nachhaltig geschadet.


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